Reitschulordnung
Liebe Reitkunden,
um einen geregelten Ablauf garantieren zu können, bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:
• Bitte buchen Sie Ihre Reitstunden mindestens 24 Stunden vor dem gewünschten Reittermin.
• Möchten Sie eine Reitstunde stornieren, bitten wir Sie dies mindestens 24 Stunden vor der Reitstunde zu tun, ansonsten müssen wir Ihnen den vollen Preis berechnen.
• Das Tragen eines Reithelms ist Pflicht.
• Die Lehrpferde werden je nach Ausbildungsgrad des Reiters durch den Lehrer zugewiesen
• Wir bitten die Eltern dafür zu Sorge zu tragen, dass sich ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt auf unserer Reitanlage aufhalten. Eltern haften für Ihre Kinder.
• Das Rauchen ist in den Stallungen verboten.
• Das Füttern der Pferde ist nicht gestattet. (Krankheitsgefahr, Allergien, etc.)
• Bitte kommen Sie rechtzeitig zum Unterricht, um die Reitstunden auch pünktlich beginnen zu können.
• Sollte jemand ein Pferd offensichtlich überfordern bzw. unreiterlich behandeln, behält sich der Betrieb vor den verantwortlichen Reiter für die Zukunft von reiterlichen Aktivitäten oder von der Reitanlage auszuschließen.
Haftungsvereinbarung
Der Reitschüler betritt das Gelände der Reitschule, nutzt deren Einrichtungen, tätigt den Umgang mit den Tieren und nimmt an dem Reit- und Schulunterricht sowie allen weiteren Veranstaltungen der Reitschule im weitesten Sinne, sein sie reiterlicher und/oder nichtreiterlicher Natur, auf eigenes Risiko und Gefahr teil.
Die Reitschule hat eine Haftpflichtversicherung für die Reitlehrer und deren Ausbildertätigkeit abgeschlossen, für die eingesetzten Schulpferde besteht außerdem eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Der Reitschüler verzichtet auf Ansprüche gegenüber der Reitschule und deren Mitarbeiter anlässlich der Ausübung ihrer Tätigkeit für die Reitschule, soweit nicht ein Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Reitlehrers beruht und/oder die genannten Versicherungen nicht eintrittspflichtig sind. In diesem Umfang stellt der Reitschüler die Reitschule von Ansprüchen Dritter frei.
Der Reitschüler wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zu seiner eigenen Sicherheit ausschließlich mit einer splittersicheren Reitkappe entsprechend den Anforderungen der Leistungsprüfungsordnung (LPO) geritten werden soll. Wird dieser Hinweis nicht befolgt, so trägt der Reitschüler das sich hieraus ergebende Risiko.
Der Reitschüler und / oder seine Erziehungsberechtigten und / oder seine sonstigen Vertretungsberechtigten werden von der Unterzeichnung dieser Vereinbarung von der Reitschule auf den die Bedeutung, den Umfang und die Folgen dieses Haftungsausschusses ausdrücklich hingewiesen. Er / Sie hat / haben diesen Hinweis vollumfänglich zur Kenntnis genommen, verstanden und erkennen den vollumfassenden Haftungsausschluss hiermit ausdrücklich und ohne jeden Vorbehalt als individuell vereinbart an.
Ich habe die Reitschulordnung und den Haftungsausschluss gelesen und erkläre mich bereit, mich daran zu halten.
Bitte senden Sie uns den unterschriebenen Anmeldebogen vor der ersten Unterrichtsstunde zu.
Kartenkäufe:
Keine Rückzahlung möglich. Gekauftes Guthaben kann im Zeitraum von drei Kalenderjahren genutzt werden.